Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sind noch Fragen für Sie offen geblieben? Schicken Sie Ihre Anfrage an info@wba.or.at
Was sind akkreditierte Angebote?
Für Bildungseinrichtungen gibt es die Möglichkeit, Bildungsangebote von der wba akkreditieren zu lassen, die inhaltliche Übereinstimmungen mit dem wba-Qualifikationsprofil aufweisen. Diese Angebote werden extra gekennzeichnet und auf der Website der wba veröffentlicht. Personen, die das akkreditierte Bildungsangebot besucht haben, haben die Sicherheit, dass ihnen die ausgewiesenen ECTS (wba) bei der wba anerkannt werden, wenn sie eine wba-Zertifizierung durchlaufen.
Die wba rechnet im Zuge der Akkreditierung Unterrichtseinheiten in ECTS (wba) um. Diese haben keine allgemeine Gültigkeit und werden nicht automatisch von anderen Bildungseinrichtungen (z.B. Universitäten) anerkannt.
Ist es notwendig einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen, um Angebote akkreditieren zu lassen?
Ja, dies ist notwendig. Der Qualitätssicherungsvertrag wird einmalig geschlossen. Im Vorfeld ist eine Online-Registrierung hier notwendig. Im Wesentlichen sind darin die Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt und werden vertraglich vereinbart. Ab 01.12.2011 schließt die wba ausschließlich mit Einrichtungen einen Qualitätssicherungsvertrag, die Ö-Cert vorweisen können.
Verträge, die vor dem 01.12.2011 geschlossen wurden, bleiben weiterhin aufrecht.
Wozu verpflichtet sich eine Einrichtung beim Abschluss des Qualitätssicherungsvertrags?
Die Einrichtung verpflichtet sich mit diesem Vertrag zur Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien. Diese beziehen sich auf die fachliche und pädagogische Qualität der zum Einsatz kommenden Personen, auf eine erwachsenenbildungsgerechte Ausstattung, auf adäquate Lernzielkontrollen, auf die Evaluation der Bildungsveranstaltungen und darauf, dass auf Gendergerechtigkeit Bedacht genommen wird.
Ist die Akkreditierung von Angeboten kostenpflichtig?
Für Partnereinrichtungen des Kooperativen Systems ist die Akkreditierung kostenlos. Der Großteil der Projektpartner hat die wba gemeinsam erarbeitet und ins Leben gerufen. Die Kostenfreiheit bei Akkreditierungen ist die Gegenleistung für die intensive Mitarbeit dieser Dachverbände und deren Bildungseinrichtungen. Für Nicht-Projektpartner ist die Akkreditierung kostenpflichtig.
Wie hoch sind die Kosten einer Akkreditierung für Nicht-Projektpartner?
Nach der ersten Akkreditierung ist eine Gebühr von Euro 250,- zu leisten (darin enthalten ist die Akkreditierung eines Lehrgangs oder von bis zu fünf Seminaren). Die Akkreditierung jedes weiteren Lehrgangs (gilt ab 7 Lehrgangstagen) kostet Euro150,- die Akkreditierung jedes weiteren Seminars (bis zu 6 Tage) kostet Euro 40,-.
Für Angebote, die bereits von der wba akkreditiert wurden und die in gleicher Form (Titel, Dauer, Inhalt...) wieder durchgeführt werden, ist ein vereinfachtes Verfahren (Wiederholungsantrag) vorgesehen. Für Wiederholungsanträge fallen keine Kosten an.
Was sind ECTS?
ECTS = European Credit Transfer System: europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen - 1 ECTS entspricht einem Lern- und Arbeitsaufwand von 25 Stunden eines durchschnittlichen Lernenden. Dieser Lern- und Arbeitsaufwand wird auch "workload" genannt.
Die wba rechnet im Sinne der Anschlussfähigkeit an Universitäten in ECTS (wba) um. Diese haben keine allgemeine Gültigkeit und werden nicht automatisch von anderen Bildungseinrichtungen (z.B. Universitäten) anerkannt.
Wie werden die ECTS in der wba berechnet?
Die Berechnung der ECTS (wba) erfolgt durch die Ermittlung des workload (= Lern- und Arbeitsaufwand). 25 Stunden workload ergeben 1 ECTS (wba). Dieser workload lässt sich wie folgt ermitteln:
- Vortrag/Tagung/Konferenz (Veranstaltungen mit Informationscharakter) = Präsenzzeit = workload
- Seminar/Kurs/Workshop (Veranstaltungen mit hoher Eigenaktivität und Beteiligung) = Präsenzzeit mal 1,5 = workload
- Lehrgang (mind. 7 Lehrgangstage) = Präsenzzeit mal 2 = workload
Die Umrechnung in ECTS (wba) und die Vorbewertung der zur Akkreditierung eingereichten Angebote erfolgt durch die Mitarbeiter:innen der wba. Nach Begutachtung durch den Akkreditierungsrat wird die Bildungseinrichtung darüber informiert, mit wie vielen wba-gültigen ECTS das Angebot bewertet wurde.
Die Anzahl der anerkannten ECTS (wba) sagt nur etwas darüber aus, wie viele Überschneidungen es zwischen den Inhalten des eingereichten Bildungsangebots und dem Qualifikationsprofil der wba gab und hat keine Allgemeingültigkeit.
Können wba-Kandidat:innen nur akkreditierte Angebote zur Anerkennung einreichen?
Nein, es können auch nicht-akkreditierte Angebote von wba-Kandidat:innen eingereicht werden. Der Unterschied besteht darin, dass akkreditierte Angebote bereits im Vorfeld bewertet wurden und daher sicher anerkannt werden und nicht-akkreditierte Angebote erst nach einer individuellen Prüfung und Freigabe durch den Akkreditierungsrat anerkannt werden.
Auf dieser Website wird an manchen Stellen von Zertifizierung gesprochen und an anderen Stellen von Akkreditierung. Was ist der Unterschied?
Der Begriff "Zertifizierung" meint im Sinne der wba die Zertifizierung von Personen. Dieses bildet das Hauptgeschäftsfeld der wba. Der Begriff "Akkreditierung" im Sinne der wba bezieht sich auf Bildungsangebote, die von Bildungseinrichtungen eingereicht werden. Nach der Prüfung der Inhalte und deren Passung ins wba-Qualifikationsprofil wird das Bildungsangebot mit ECTS (wba) bewertet und akkreditiert. Die wba akkreditiert Bildungsangebote.