Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungseinrichtungen

Für Bildungsanbieter, die ihre Kurse bei der wba akkreditieren lassen

1. Allgemeines

Die Weiterbildungsakademie Österreich (im Folgenden kurz "wba") ist ein Geschäftsfeld des Kooperativen Systems der österreichischen Erwachsenenbildung. Sie hat eine Geschäftsstelle in Wien: 1010 Wien, Universitätsstraße 5/1, Telefon: +43(0)1/5242000, E-Mail: info@wba.or.at.

Rechtsträger der wba ist der Verband Österreichischer Volkshochschulen (VÖV) mit dem Sitz in Wien und der Zustellanschrift 1090 Wien, Pulverturmgasse 14, eingetragen im zentralen Vereinsregister der Landespolizeidirektion Wien, Referat Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten unter ZVR-Zahl 128988274 (im Folgenden kurz "VÖV").

2. Anmeldung

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen wba und Bildungseinrichtungen bildet der zwischen den Parteien abgeschlossene Qualitätssicherungsvertrag (im Folgenden kurz der "Qualitätssicherungsvertrag"). Er kommt zustande, indem sich der Bildungsanbieter als User im Login-Bereich der wba anmeldet und die Daten der Bildungseinrichtung anlegt und die wba die Daten frei gibt. Zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Qualitätssicherungsvertrags mit wba ist, dass die jeweiligen Organisationen oder Organisationseinheiten Ö Cert zertifiziert sind. Der Qualitätssicherungsvertrag bleibt, außer im Fall einer vorzeitigen Auflösung, so lange aufrecht, solange ein Ö-Cert Zertifikat vorgewiesen werden kann. Verträge, die vor der Einführung von Ö-Cert abgeschlossen wurden, bleiben weiterhin aufrecht.

Eingaben für den Qualitätssicherungsvertrag sind:

  • Name der Bildungseinrichtung
  • Logo der Bildungseinrichtung
  • Hochladen des gültigen Ö-Cert-Zertifikats
  • Hinweis, ob KEBÖ-Einrichtung und ggf. Angabe der KEBÖ-Einrichtung
  • Anschrift der Bildungseinrichtung
  • Allgemeine Kontaktdaten
  • Kontaktdaten der Ansprechperson für die wba
  • Bestätigung der Kenntnisnahme der AGB
  • Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung
  • Bestätigung der Kenntnisnahme der Rechte und Pflichten und Verpflichtung, diese umzusetzen

3. Vertragliche Bestimmungen

  • Der Qualitätssicherungsvertrag schreibt die Rechte und Pflichten auf beiden Seiten fest und berechtigt Bildungseinrichtung passende Bildungsangebote mittels Akkreditierungsantrag zur Akkreditierung einzureichen.
  • Die Akkreditierung eines Bildungsangebots durch die wba bedeutet, dass die ausgewiesenen ECTS Punkte (wba) im Falle einer Personenzertifizierung eines Kandidaten: einer Kandidatin bei der wba (wba-Zertifikat oder wba-Diplom) anerkannt werden. Festgehalten wird, dass nicht die Qualität des Bildungsangebots überprüft wird, sondern die Übereinstimmung der Inhalte mit dem wba-Qualifikationsprofil. Voraussetzung für die Akkreditierung eines Bildungsangebots ist der Abschluss eines Qualitätssicherungsvertrags.
  • Bildungseinrichtungen, die Bildungsangebote unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder auf der Basis von inkorrekten Daten akkreditieren lassen, wird die Akkreditierung entzogen. Darüber hinaus ist die wba berechtigt den Qualitätssicherungsvertrag mit der jeweiligen Bildungseinrichtung fristlos zu kündigen.
  • Ablauf und Details zur Akkreditierung sind unter folgendem Link abrufbar: https://wba.or.at/de/bildungsangebote/infos-fuer-bildungseinrichtungen.php.
  • Die Akkreditierungsanträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet und einem unabhängigen Expert:innengremium (Akkreditierungsrat), das alle Anträge seitens der Bildungseinrichtungen prüft und über die Anerkennung entscheidet, zum nächst möglichen Termin zur Begutachtung vorgelegt.

4. Kosten

Für die Partner im Kooperativen System der österreichischen Erwachsenenbildung und ihre Mitgliedseinrichtungen ist die wba-Akkreditierung kostenlos. Für alle anderen Bildungseinrichtungen ist die Akkreditierung kostenpflichtig.

Nähere Informationen sowie die genaue Höhe der Kosten sind auf der Website von wba (aktuell unter: https://wba.or.at/de/bildungsangebote/kosten.php) abrufbar.

Unbeschadet des Abschlusses des Qualitätssicherungsvertrags behält sich die wba das Recht vor, die Kosten für die Akkreditierung jederzeit zu ändern. Aktuell gelten folgende Tarife:

  • Vor der Bearbeitung im Akkreditierungsrat ist eine Gebühr von € 250,- für den ersten Lehrgang (gilt ab 7 Lehrgangstagen) oder für die ersten fünf Seminare zu entrichten.
  • Für jeden weiteren Lehrgang ist eine Gebühr von € 150,- zu entrichten.
  • Für jedes weitere Seminar (bis zu 6 Tage) ist eine Gebühr von € 40,- zu entrichten.

5. Leistungen

Durch den Abschluss des Qualitätssicherungsvertrags besteht Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Die Bildungseinrichtung hat das Recht zum wba-Qualifikationsprofil passende Bildungsangebote zur Akkreditierung einzureichen.
  • Akkreditierte Angebote werden nach Vorgabe des wba-Qualifikationsprofils mit für wba-Zertifikate oder ein wba-Diplom anerkannte ECTS (wba) versehen.
  • Laufende und in Zukunft veranstaltete akkreditierte Angebote werden auf der wba-Website angeführt.
  • Akkreditierte Angebote dürfen mit dem wba-Logo gekennzeichnet werden.
  • Die Anerkennung wba-akkreditierter Angebote ist für wba-Kandidat/innen sichergestellt.

6. Haftung

Sämtliche von der wba auf der Website und im Login-Bereich bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die wba übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, soweit der wba nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.

Die wba kann nicht haftbar gemacht werden hinsichtlich für allfällige negative Auswirkungen, die mit Akkreditierungen einhergehen. Darüber hinaus haftet die wba nicht für den Erfolg von akkreditierten Bildungsangeboten. Darüber hinaus wird jegliche Haftung von wba aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen.

7. Datenschutz

Mit dem Abschluss des Qualitätssicherungsvertrags der stimmt die Bildungseinrichtung ausdrücklich der Datenschutzerklärung von wba zu. Die Datenschutzerklärung ist online unter https://wba.or.at/de/datenschutz.php abrufbar.

Darüber hinaus stimmt die Bildungseinrichtung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung jener Daten, die sie: er im Zuge der Akkreditierung im wba-Login-Bereich bekannt gibt, durch wba sowie den Verband Österreichischer Volkshochschulen (DVR 0475581) zum Zweck der Beurteilung der Bildungsangebote und sonstiger in dieser Vereinbarung geregelten Zwecke, insbesondere dem Bewerben und Veröffentlichen der Bildungsangebote auf der wba-Website zu.

Die Bildungseinrichtung stimmt einer Übermittlung seiner im Zuge der Akkreditierung im Login-Bereich eingegeben Daten an die Mitglieder des wba-Akkreditierungsrats, des Lenkungsgremiums des Kooperativen Systems der österreichischen Erwachsenenbildung und an Prüfstrukturen des Europäischen Sozialfonds (zur Überprüfung der Mittelverwendung) zu.

8. Beschwerden

Allfällige Beschwerden in Zusammenhang mit der Akkreditierung oder dem Abschluss des Qualitätssicherungsvertrags sind in schriftlicher Form und als solche gekennzeichnet an die Geschäftsstelle der wba zu richten (siehe 1.) und werden – wenn notwendig – unter Einbeziehung eines externen Gutachtens bei der nächsten Sitzung des Lenkungsgremiums des Kooperativen Systems der österreichischen Erwachsenenbildung behandelt. Anschließend wird der/die Beschwerdeführende über das Ergebnis informiert.

9. Änderungsvorbehalt

Die wba sowie der Verband österreichischer Volkshochschulen (VÖV) als Rechtsträger der wba ist zu Änderungen dieser AGB berechtigt, soweit dies zur Anpassung an die Bedürfnisse der Erwachsenen-bildungsbranche erforderlich ist. Bei gravierenden Änderungen wird die wba die geänderten AGB zusammen mit einer Kurzangabe, in welchen Punkten die AGB geändert wurden, der Bildungseinrichtung übermitteln, wobei die Zusendung an die zuletzt der wba bekannt gegebene E-Mail-Adresse erfolgt. Die Bildungseinrichtung stimmt der Änderung der Geschäftsbedingungen zu, falls sie nicht innerhalb von zwei Wochen der Änderung der AGB widerspricht. Auf diese Frist und die Rechtsfolge wird die wba die Bildungseinrichtung im Schreiben mit den geänderten AGB hinweisen. Im Fall eines Widerspruches ist die wba berechtigt, das Vertragsverhältnis zur Bildungseinrichtung zu beenden.

10. Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gilt sinngemäß für eine Ergänzung dieses Vertrags im Fall von Lücken dieser Vereinbarung.

Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder anderer im Zuge der Akkreditierung abgeschlossener Vereinbarung, einschließlich von Streitigkeiten über das Bestehen oder Nicht-Bestehen dieser Vereinbarung, über dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien-Innere Stadt zuständigen Gerichts vereinbart.

Stand: 24.08.2021

Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bildungseinrichtungen herunterladen:

AGB für Bildungseinrichtungen

Erwachsenenbildung ist auf Qualität angewiesen und damit auf die Kompetenz derjenigen, die sie gestalten - lehrend, managend, konzipierend. Seit vielen Jahren ist das Zertifikat der Weiterbildungsakademie Österreich (wba) ein gefragter und akzeptierter Nachweis einer solchen Kompetenz. Die Platzierung des Zertifikats auf Niveau 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens bestätigt Sinn und Nutzen des Zertifikats und ist zugleich eine Anerkennung des erfolgreichen Beitrags zur Professionalisierung.

Prof. Dr. habil. Drs. h. c. Ekkehard Nuissl

Universität Kaiserslautern und Florenz