Informationen für Ihre Öffentlichkeitsarbeit

Kennzeichnen Sie Ihre wba-akkreditierten Angebote!

Kennzeichnen Sie Ihre Bildungsangebote, die durch die wba akkreditiert wurden, in Ihrem Kursprogramm und auf den Teilnehmendenbestätigungen. 

Weisen Sie mittels Logo auf die wba-Akkreditierung hin:

Dieses Bildungsangebot ist durch die wba
akkreditiert: wba.or.at

oder

Akkreditiert durch die wba.
wba.or.at

 

Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie eine nähere Erläuterung für Interessierte und Teilnehmende hinzufügen, was eine Akkreditierung durch die wba bedeutet. Das schafft Transparenz und Klarheit. 

Formulierungsvorschlag für Ihre Website bzw. Ihr Kursprogramm:
wba-akkreditierte Bildungsangebote können von Absolvent:innen im Rahmen einer Personenzertifizierung bei der wba eingereicht werden. Sie werden in diesem Fall - wie durch die Akkreditierung festgelegt - nach Ausmaß und Inhalt bei der wba anerkannt. 

 

wba-Logos zum Herunterladen

Das wba-Logo darf ausschließlich von Anbietern akkreditierter Angebote verwendet werden. Es stehen verschiedene Logos für Sie zur Verwendung:

wba-Logo (.jpg) farbig
wba-Logo (.jpg) schwarz-weiß
wba-Logo (eps) farbig
wba-Logo (eps) schwarz-weiß

Logos in ai-Format bitte ggf. anfordern.

Jedes Bildungsangebot scheint bis zum letzten Lehrgangs- bzw. Seminartag hier auf. Bieten Sie das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt wieder an, fügen Sie im Login-Bereich einen weiteren Termin hinzu.

Bitte legen Sie die wba-Folder für Teilnehmende der akkreditierten Bildungsangebote auf und erläutern Sie bei Bedarf, was eine wba-Akkreditierung bedeutet. 
(Nachbestellung unter: wba@bifeb.at). Der wba-Folder ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Bei Fragen zur wba verweisen Sie Ihre Teilnehmenden gerne an unsere wba-Beraterin:

Irmgard Stieglmayer
+43(0)1/5242000-11
irmgard.stieglmayer@bifeb.at

Was bedeutet die Akkreditierung eines Bildungsangebots durch die wba?

Eine wba-Akkreditierung ist keine Qualitätsprüfung Ihres Bildungsangebots. Sie darf daher nicht als Qualitätsmerkmal beworben werden.

Die ausgewiesenen ECTS (wba) wurden durch den Akkreditierungsrat der wba berechnet und werden für das wba-Verfahren anerkannt. Es kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass andere Bildungseinrichtungen (z.B. Universitäten) diese übernehmen.

Die Akkreditierung eines Lehrgangs durch die wba berechtigt nicht zur Ausübung eines bestimmten Berufs und ist keine staatliche Anerkennung. Derartige Berechtigungen müssen durch den Ausbildungsanbieter selber geregelt werden.

 

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Ulrich Ivens

Forschungszentrum Jülich GmbH, Leiter des Fachbereichs Zentrale Berufsausbildung, Geschäftsbereich Personal