wba-Beratungsdefinition

zur Anerkennung der beraterischen Praxis

Beratung ist eine zieldienliche und prozesshafte Kooperation von Berater:innen und Klient:innen. Klient:innen können Personen (Einzelpersonen, Gruppen) oder Organisationen sein. Ziel einer Beratung, die ein- oder mehrmalig, prozessorientiert, situativ und/oder informativ sein kann, ist es, eine von Klient:innen persönlich empfundene/erlebte Diskrepanz zwischen einem Ist-Status („So ist es") und einem Soll-Status („So soll es sein") zu reduzieren oder zu beseitigen bzw. Klient:innen dabei zu unterstützen, mit der Diskrepanz umzugehen.

Berater:innen arbeiten in einem professionellen Setting ausschließlich auf Basis eines Auftrags. Das Beratungsangebot sowie seine Rahmenbedingungen sind für Klient:innen transparent und nachvollziehbar. Ihre fachliche Kompetenz lässt Berater:innen unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten qualifizierte Entscheidungen zur Methodik, den Zeiträumen und Zeitpunkten, den Orten und Räumlichkeiten, den Settings sowie zur Beziehungsgestaltung – kurz: zum gesamten Beratungsprozess – treffen. Zu Beginn jeder Beratung klären Berater:innen mit den Klient:innen das Beratungsziel und holen sich von den Klient:innen das Einverständnis hinsichtlich dessen Bearbeitung.

Berater:innen sind Prinzipien verpflichtet, denen zufolge Menschen gewürdigt werden. Sie tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass sich alle im Beratungsprozess mittel- und unmittelbar beteiligten und betroffenen Menschen und sie selbst sich als freie, mündige, entscheidungskompetente und eigenverantwortliche Individuen erleben.

Als Beratungspraxis im Sinne der wba werden Lern-, Bildungs- und Berufsberatungen für Erwachsene anerkannt. Im Fokus der Beratung stehen daher das Lernen/die Weiterbildung, die Reflexion, die Förderung der Entscheidungsfähigkeit sowie die Entwicklung von Personen oder Organisationen. Beratung kann in klassischer (face-to-face) oder anderer Form (Telefonberatung, Online-Beratung, im Gruppensetting etc.) durchgeführt werden. Methodisch-didaktisches Arbeiten in Gruppen, das auf Reflexion bzw. auf die Bearbeitung der Beratungsziele der Klient:innen hinsichtlich Lernen/Bildung/Kompetenzen abzielt (z.B. Berufsorientierungskurse, Kompetenzanerkennungsverfahren), werden ebenfalls als beraterische Praxis anerkannt. Die Beratungstätigkeit kann Hauptaufgabe oder Teil eines breiteren Aufgabengebietes sein.

Nicht als Beratungspraxis im Sinne der wba werden Verkaufsgespräche/Verkaufsberatung, reine Auskunftsdienstleistungen (zu Kursangeboten) sowie therapeutische Beratung verstanden. In Grenzfällen entscheidet der Akkreditierungsrat über die Anerkennung.

Stand: 30.06.2021

Beratungsdefinition

Es waren drei sensationelle Tage! Ich habe in drei Tagen selten so viel gelernt, reflektiert und erfahren wie bei der Zertifizierungswerkstatt. Die Entscheidung in diesen Prozess zum Erwachsenenbildner einzusteigen war wirklich eine gute.

Marco Samhaber

Bildungsreferent bei der Arbeiterkammer OÖ, wba-zertifizierter Erwachsenenbildner